Wer verordnet Logopädie?
Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt/ Ärztin. Dies sind in der
Regel Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-
Ohrenheilkunde, Neurologie oder Kieferorthopädie. Aber auch
Allgemeinmediziner (Hausärzte) können eine logopädische
Verordnung ausstellen.
Auf der Verordnung (Rezept) finden sich in der Regel sowohl die
Anzahl der Therapiestunden wie auch die Dauer einer
Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Minuten) und die Frequenz
(meistens 1-2x in der Woche) der Behandlung.
Was kostet Logopädie? Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse für
Kinder und Jugendliche die Kosten zu 100 %. Erwachsene
Personen über 18 Jahren sind zunächst einmal zuzahlungspflichtig.
Der Eigenanteil des/der Krankenversicherten setzt sich dann aus
10% der Behandlungskosten + 10,00 € Rezeptgebühr pro
Verordnung zusammen. Von der Zuzahlung befreien lassen können sich Erwachsene,
deren jährliche Gesamtzuzahlungen 2 % der Jahresbruttoeinnahmen
(1 % bei chronisch Kranken) überschritten haben.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten? Wir bemühen uns, die Wartezeiten möglichst kurz zu halten;
meist sind dies nicht mehr als 2-3 Wochen. Bei der Anfrage für eine
Therapie klären wir mit den Patienten die eventuelle Notwendigkeit
einer sofortigen Aufnahme. Hierfür halten wir uns immer etwas
Kapazität frei!
Ich bekomme kein Rezept. Was nun? Auch wenn der Arzt keine „medizinische Notwendigkeit“ für eine
Behandlung feststellt, haben Sie die Möglichkeit, sich zur Vorbeugung einer Erkrankung oder bei einer Störung logopädisch beraten
zu lassen (Präventivmaßnahme). Eine qualifizierte Förderung bei
einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder auch stimmbildnerische Maßnahmen bei Menschen in Sprechberufen
sind ebenfalls ohne Rezept möglich. Die Kosten hierfür übernehmen
aber meist nicht die Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie hier