Wichtige Infos für Sie vor dem Start einer logopädischen Therapie





  Wer verordnet Logopädie?
  Was kostet Logopädie?
  Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
 Ich bekomme kein Rezept. Was nun?




Wer verordnet Logopädie?


          Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt/ Ärztin. Dies sind in der 
          Regel Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-
          Ohrenheilkunde, Neurologie oder Kieferorthopädie. Aber auch 
          Allgemeinmediziner (Hausärzte) können eine logopädische 
          Verordnung ausstellen. 

          Auf der Verordnung (Rezept) finden sich in der Regel sowohl die 
          Anzahl der Therapiestunden wie auch die Dauer einer 
          Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Minuten) und die Frequenz 
          (meistens 1-2x in der Woche) der Behandlung.

                                                                               


Was kostet Logopädie?

           Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse für 
           Kinder und Jugendliche die Kosten zu 100 %. Erwachsene 
           Personen über 18 Jahren sind zunächst einmal zuzahlungspflichtig. 
           Der Eigenanteil des/der Krankenversicherten setzt sich dann aus 
           10% der Behandlungskosten + 10,00 € Rezeptgebühr pro 
           Verordnung zusammen.
              Von der Zuzahlung befreien lassen können sich Erwachsene, 
           deren jährliche Gesamtzuzahlungen 2 % der Jahresbruttoeinnahmen 
           (1 % bei chronisch Kranken) überschritten haben.

                                                                                                    



Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

          Wir bemühen uns, die Wartezeiten möglichst kurz zu halten; 
          meist sind dies nicht mehr als 2-3 Wochen. Bei der Anfrage für eine 
          Therapie klären wir mit den Patienten die eventuelle Notwendigkeit
          einer sofortigen Aufnahme. Hierfür halten wir uns immer etwas
          Kapazität frei!

                                                                                                    


Ich bekomme kein Rezept. Was nun?

          Auch wenn der Arzt keine „medizinische Notwendigkeit“ für eine
          Behandlung feststellt, haben Sie die Möglichkeit, sich zur Vorbeugung
          einer Erkrankung oder bei einer Störung logopädisch beraten 
          zu lassen (Präventivmaßnahme). Eine qualifizierte Förderung bei 
          einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder auch 
            stimmbildnerische
Maßnahmen bei Menschen in Sprechberufen 
          sind ebenfalls ohne Rezept möglich. Die Kosten hierfür übernehmen 
          aber meist nicht die Krankenkassen.
          Weitere Informationen finden Sie
hier

                                                                                

                                                                                      



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